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Zitrone(R)

E-Mail

22.08.2016, 17:07
 

Johannes Frage (sonstige Themen)

Hallo Johannes,

hinsichtlich einer Bewertung ob dieser Bescheid so stimmig ist, frage ich dich, da du durch deinen beruflichen Kontext näher an der Materie bist.

Sofern er richtig ausgestellt ist, dann Kopfschüttel....denn ca. 6000 Brutto muss jemand verdienen für dieses Nettogehalt.

https://pbs.twimg.com/media/CqFmTqvW8AACVmr.jpg


Bei Hartgeld fand ich folgende Einschätzung dazu:

[i]13:10] Leserkommentar-DE: habe mal berechnet, was eine deutsche Familie bei H4

mit ähnlichen Konstellationen an Unterstützung bekommt:
Regelleistung Ehepaar= 365,00x2 = 730,00
Kinder 13 Jahre= 270,00
10 Jahre= 270,00
7 Jahre= 270,00
5 Jahre= 237,00
3 Jahre= 237,00 = 1.284,00

angenommener Bedarf Miete, Nebenkosten, Heizung (lt.Mietspiegel LWH über 100qm)
= 1.150,00

abzgl. Kindergeld - 1.018,00

Voraussichtl. ALG 2 = 1.909.,00

In dem Bescheid für die Asylbewerber sind scheinbar keine Mietkosten enthalten. Die Leistungen sind berechnet nur für Ernährung, Bekleidung und Gesundheits-,Körperpflege. Demnach stehen der Asylfamilie 3.612,00 E + ungenannte Heiz-,und Nebenkosten/Monat zu. Von Freifahrtscheinen und weiteren Begünstigungen ganz abzusehen. Derweil werden die Maßnahmen gegen deutsche Hartz4 Bezieher weiter verschärft!

Das ist Verrat an der eigenen Bevölkerung und gehört sich mit lebenslanger Strafarbeit geahndet.

Gruss
z

Johannes(R)

E-Mail

22.08.2016, 23:22

@ Zitrone

Höhe der Leistungen für Asylbewerber

Hallo Zitrone,

die Einschätzung des Hartgeld-Lesers ist falsch, die Beträge sind inkl. der Miete.

Ich habe jetzt nicht die Zeit, aber von der Größenordnung her bekommen Asylbewerber 10% weniger als ALG 2-Empfänger, was die Lebenshaltung angeht. Die Kosten der Unterkunft sind für die Betreffenden ein durchlaufender Posten, von dem nur der Vermieter etas hat.

Generell wird die "angemessene Miete" übernommen. Aber was ist angemessen? Hier könnte man argumentieren, daß jemand, der schlecht eine Wohnung findet ("Ali" ), in der Praxis ohne eigene Schuld mehr zahen muß, als jemand, der von einem Vermieter eher akzeptiert wird und daher auf einen größeren Teil des Wohnungsmarktes zugreifen kann.

Jetzt wird es spannend. Im führenden Sozialhilfeforum, in dem ich auch mitschreibe, hat jemand, der an sich sehr pro Asyl und Aufnahme aller Flüchtlinge ist, versucht, die Frage zu stellen, auf welcher Grundlage denn solche Beträge teils über Monate gezahlt würden. Er bezog sich dabei auf einen Fernsehbeitrag mit ähnlichen Zahlen, eine Flüchtlingsfamilie lebte dort schon Monate in einer guten Ferienwohnung, für die der volle Urlauberpreis verlangt wurde. Da stellen sich dann schon Fragen, warum so viele ALG 2-Empfänger schon bei kleinen Überschreitungen selbst zuzahlen müssen, bei Flüchtlingen aber teils extreme Mietüberschreitungen auch für längere Zeit akzeptiert werden.

Ergebnis der Frage: Die Diskussion wurde sofort abgewürgt, sie ist nicht erwünscht. Auch ich wurde (in einer weiteren ähnlichen Diskussion) ermahnt und indirekt mit Sperre bedroht. Auch in anderen Foren werden Leute gesperrt oder nicht beraten, wenn die Fragestellung erkennen läßt, sie könnte "falsch" wählen (d.h. AfD). Ich habe daher nicht erfahren können, wie oft es solche Extremfälle gibt, aber sie beziehen sich meines Wissens nach ausschließlich auf die Miete, nicht auf die Leistungen für die Lebenshaltung.

Vermieter müßte man sein ? :-(

Gruß

Johannes

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