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Exlibris(R)

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tiefster Bay.Wald,
19.01.2018, 16:44
(editiert von Exlibris, 19.01.2018, 17:12)
 

Pepping Rechtskunde (Archiv_Vorsorge)

Thread gesperrt

Moin Zusammen,
in der Reihe Prepping-Tipps ist das Thema Notwehr schon mal angesprochen worden. In der Reihe Prepping- Rechtskunde möchte ich auf die Rechte des Einzelnen eingehen, wenn polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig möglich ist. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Aufgabe des Staates, deshalb ist er auch mit dem sog. Gewaltmonopol ausgestattet. Nur kann und wird der Staat nicht immer und überall sein. Aus dem Gewaltmonopol
des Staates darf aber nicht geschlossen werden, daß der Bürger seine Rechte nicht notfalls auch mit Gewalt verteidigen darf, denn Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen ! In Ausnahme fällen, in denen der Staat nicht präsent ist, darf aber auch der Bürger zur Sicherung bzw. Durchsetzung seiner Rechte notfalls auch Gewalt anwenden. Diese Rechte werden Notrechte, Selbsthilferechte oder auch Jedermannsrechte genannt.

Gruß, Exlibris

P.S.: Das Ganze bezieht sich nur auf die BRD, die Gesetzeslage in andern
Ländern z.B. Österreich oder Schweiz ist sicher anders.

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

Exlibris(R)

E-Mail

tiefster Bay.Wald,
19.01.2018, 17:09

@ Exlibris

Hausrecht

 

Moin Zusammen,
wesentliche Inhalt des Hausrechts ist die Entscheidungsbefugnis darüber, wer
sich innerhalb der geschützten Räume bzw. des Befriedeten Besitztums (ein-
gezäuntes Grundstück) aufhalten darf. Der Inhaber des Hausrechts hat die Befugnis, über Zutritt und Dauer des Verweilers zu entscheiden. ( Gilt auch für Mieter einer Wohnung) der Hausrechtsinhaber kann diese Befugnis auch von
bestimmten Bedingungen abhängig machen. (z.B. kein Zutritt für Jugentliche,
kein Zutritt für Personen mit verbotenen Gegenständen. Verletzungen des
Hausrechts können eine Straftat nach sich ziehen ( StGB § 123 Hausfriedens-
Bruch oder StGB § 124 schwerer Hausfriedensbruch.) Der Inhaber des
Hausrechts ist befugt, die unerwünschte Person, soweit nicht anders möglich,
notfalls auch mit Gewalt zu entfernen. ( Die unerwünschte Person weigert
sich, trotz mehrmalig Auffordeung, das Haus, die Wohnung oder das Grundstück
zu verlassen. Bei Anwendung von Gewalt ist allerdings auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu achten!!! ( Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen )

Gruß, Exlibris

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

Brutus(R)

20.01.2018, 14:58

@ Exlibris

Hausrecht

 

Hallo Exlibris,

in welchem Gerichtsurteil wäre einem Bio-Deutschen jemals zugestanden worden, sich wehren, oder gar bewaffnen zu dürfen?

Grüße von Brutus!

Exlibris(R)

E-Mail

tiefster Bay.Wald,
20.01.2018, 15:41

@ Brutus

Hausrecht

 

» Hallo Exlibris,
»
» in welchem Gerichtsurteil wäre einem Bio-Deutschen jemals zugestanden
» worden, sich wehren, oder gar bewaffnen zu dürfen?
Hallo Brutus,
leider wissen die wenigsten was für Rechte sie eigentlich haben. Je mehr
Personen davon wissen, desto schwieriger wird es, daß Recht zu beugen.
G.E.

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

KimS(R)

20.01.2018, 15:49

@ Exlibris

OLG Koblenz: wir sind kein Rechtsstaat mehr (bei Asylrecht)

 

https://osthollandia.wordpress.com/2018/01/17/das-...en-rechtsstaat-mehr/comment-page-1/#comment-340

Das OLG Koblenz stellt fest: Im Bereich Asyl gibt es keinen Rechtsstaat mehr

Wer sagt dann, dass die anderen Rechte dann auch noch gelten (Hausrecht etc.)?

Siehe vorletzter Punkt 58 ganz unten in der Rechtsprechung vom Oberlandesgericht Koblenz:

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe...ccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L

Jedes Gericht richtet somit nur noch nach eigenem Gedünken, wenn Gesetze nicht mehr gelten. Warum sollten die anderen Gesetze noch gelten, wenn einzelne Gesetze schon lange nicht mehr gelten, obwohl sie gelten sollten?

Merke: wir haben bereits Wildwest, denn nur der, der am lautesten schreit, dessen Gesetz gilt.

Der Wortlaut vom OLG Koblenz lautet:
Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Zitrone(R)

E-Mail

20.01.2018, 16:55

@ KimS

OLG Koblenz: wir sind kein Rechtsstaat mehr (bei Asylrecht)

 

» https://osthollandia.wordpress.com/2018/01/17/das-...en-rechtsstaat-mehr/comment-page-1/#comment-340
»
» Das OLG Koblenz stellt fest: Im Bereich Asyl gibt es keinen Rechtsstaat
» mehr
»
» Wer sagt dann, dass die anderen Rechte dann auch noch gelten (Hausrecht
» etc.)?
»
» Siehe vorletzter Punkt 58 ganz unten in der Rechtsprechung vom
» Oberlandesgericht Koblenz:
»
» http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe...ccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L
»
» Jedes Gericht richtet somit nur noch nach eigenem Gedünken, wenn Gesetze
» nicht mehr gelten. Warum sollten die anderen Gesetze noch gelten, wenn
» einzelne Gesetze schon lange nicht mehr gelten, obwohl sie gelten
» sollten?
»
» Merke: wir haben bereits Wildwest, denn nur der, der am lautesten schreit,
» dessen Gesetz gilt.
»
» Der Wortlaut vom OLG Koblenz lautet:
» Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die
» Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG
» strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
» noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die
» rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich
» jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale
» Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich
» verfolgt.


Warum wiederholst Du dies alles, wenn ich es hier schon früher gepostet habe??

http://www.prophezeiungsforum.de/forum/mix_entry.php?id=22521#p22677

z

Zitrone(R)

E-Mail

20.01.2018, 17:13
(editiert von Zitrone, 20.01.2018, 17:43)

@ Zitrone

Als Bundesk. haben Sie massiv das Verbrecherunwesen gefördert Frau Merkel

 

Kopie zur Information

Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Frau Dr. Angela Merkel (MdB)
Frau Dr. Merkel,

in seiner Gründungsansprache hatte Theodor Heuß die Bibel zitiert: "Gerechtigkeit erhöht ein Volk". Die Fortsetzung lautet: "Die Sünde ist der Leute Verderben". Das Grundgesetz fordert "Verantwortung vor Gott und vor den Menschen", also Gerechtigkeit.

Als Bundeskanzlerin haben Sie massiv das Verbrecherunwesen gefördert, indem Sie die illegale Einreise von Millionen Menschen aus Ländern ermöglicht haben, welche die Menschenrechte bekämpfen. Auch der Bruch der Maastricht-Verträge, die Energiewende und die Vernichtung der Kernkraftwerke sind Unrecht.

Viele Menschen müssen unter dem von Ihnen zu verantwortendem Unrecht leiden. Diese Sachverhalte sind vielen Bürgern noch nicht bewußt, weil sie von den regierungskonformen Medien verschleiert werden. Belege können in großer Zahl genannt werden. Ich beschränke mich auf den Leserbrief eines BKA-Kriminaldirektors.

Ich bitte verantwortungsbewußte Bürger um Verbreitung dieses Schreibens. Der Mediale Widerstand gegen die Medien muß ausgebaut werden. Bei den gegenwärtigen Diskussionen zur Regierungsbildung kommt der drastische Rückgang der inneren Sicherheit überhaupt nicht zur Sprache!

In Besorgnis
Hans Penner


Leserbrief Siegfried Reichinger, Mainstockheim: Zum Schwerpunktthema „Wenn der Staat versagt“ (Junge Freiheit 12.01.2018)

Aus meiner Kenntnis als Kriminaldirektor a.D. und Sicherheitsberater über die in Deutschland etablierte Organisierte Kriminalität (OK) prophezeie ich eine Vervielfachung der Migrantenkriminalität in den kommenden zehn ]ahren.

Der Rechtstaat und seine Polizei werden keine Chance mehr haben, mit dieser Kriminalität fertig zu werden. Dazu bräuchte es nicht nur Tausende neu eingestellter Polizisten, sondern erfahrene Kriminalisten, die sich aus den neu ausgebildeten Polizisten frühestens nach zehn Jahren Polizeidienst rekrutieren lassen.

Die Duldung des unkontrollierten Zustroms von mehr als einer Million Migranten 2015 und 2016 durch die Bundesregierung beziehungsweise der Entscheidung einer ziemlich naiven Bundeskanzlerin war ein Verbrechen höchsten Grades, nicht nur an der deutschen Bevölkerung. Die Auswirkungen einer sich sehr rasch weiterentwickelnden OK wird ganz Europa zu spüren bekommen.

Der Familiennachzug wird weitere kriminelle Parallelgesellschaften entstehen lassen, von denen sich bereits heute viel zu viele in unserem Land ausgebreitet haben.

Wären wir noch ein Volk, das sich als Nation begreift, hätten wir diese Bundesregierung und die unzähligen politischen Schönredner längst zum Teufel gejagt. SIEGFRIED REICHINGER MAINSTOCKHEIM


http://www.pi-news.net/2018/01/koeln-41-jaehriger-durch-sechs-dunkelhaeutige-schwer-verletzt/

Exlibris(R)

E-Mail

tiefster Bay.Wald,
22.01.2018, 15:05

@ Zitrone

Vorläufige Festnahme; §127 Abs. 1 StPO (Jedermannsparagraph)

 

Moin Zusammen,
eine Festnahme verletzt das Grundrecht auf Freiheit und darf grundsätzlich
nur durch Bedienstetedes Staates erfolgen. Die Ausnahmevorschrift des §127/1
StPO erlaupt aber jedermann eine Festnahme.

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, seine Identität
nicht sofort festgestellt werden kann, oder der Flucht verdächtig ist,
jedermann befugt, ihn vorläufig festzunehmen.

Ist die Identität der Person aber bekannt, so ist eine Festnahme nicht
zulässig. Er oder Sie darf dann auch nicht bis zum Eintreffen der Polizei
festgehalten werden. (Das gilt auch, so bald er/sie einen Ausweis vorzeigt).

Der Flucht verdächtig, ist mit einer Flucht ins Ausland zu verstehen und
damit einer flucht vor der Starfverfolgung. Dann wäre eine vorläufige
Festnahme auch bei bekannter Identität zulässig.

Gruß, Exlibris

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

Schwan(R)

23.01.2018, 17:33

@ Exlibris

Notwehr und Nothilfe

 

Ihr Lieben,

Notwehr

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

ist das Recht, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu wehren, ohne dafür bestraft zu werden.

Niemand muß Straftaten gegen sich geschehen lassen, jeder hat das Recht, sich zu wehren.

Die Voraussetzungen für die Notwehr:

Die Tat muß rechtswidrig sein und andauern.

Rechtswidrig ist eine Tat dann, wenn sie nicht von einem Erlaubnistatbestand gedeckt ist. Wenn Ihr einem Arzt erlaubt, Euch eine Spritze zu geben, dürft Ihr Euch nicht dagegen wehren. Wenn Ihr auf der Straße geschlagen werdet, schon.

Eine einfache Regel für einen rechtswidrigen Angriff: Alles das, was unsere Eltern uns verboten haben, anderen Kindern zu tun, als wir selbst Kinder waren. Alle körperlichen Angriffe, Beleidigungen, Diebstahl, Raub, usf. (Wobei ich jetzt nicht sagen will, daß wir das als Kinder alles gemacht haben :) )

Der Angriff muß noch andauern. D.h., wenn der Täter schon wegrennt, ist die Chance vorbei. Deshalb, anders als im Wilden Westen, nicht in den Rücken schießen.

Die Verteidigung muß angemessen und maßvoll sein, Schutzwehr geht vor Trutzwehr. Beleidigungen dürfen daher nicht mit Messerstichen beantwortet werden. Gegen einen Messerangriff darf man sich, wenn Lebensgefahr besteht, auch mit einem Schuß wehren. Der Gegenangriff muß enden, wenn die Gefahr beendet ist, Ihr kennt das, wenn jemand auf dem Boden liegt, tritt man nicht nach.

Die Polizei wird auch im Fall der Notwehr ermitteln, das Verfahren wird dann eingestellt werden, wenn die Notwehrvoraussetzungen vorlagen und die Abwehr angemessen war.

Für die Nothilfe gilt das Gleiche, nur wehrt man hier einen Angriff auf einen Dritten ab.

Das Problem ist nur: Wenn keine Zeugen (oder nur Zeugen der Gegenseite) dabei sind, ist oft nicht klar, wer der Angreifer war. Bei Angreifern aus problematischen Kulturen grieft das Übermaßverbot nicht, wie wir wissen, die stechen oder treten, bis der Tod eintritt, oder das Opfer zumindest schwerverletzt ist.

Daher, so schwer es auch fällt: Der beste Kampf ist der, der nicht geführt wird. Wenn man aber kämpfen muß, sinnvollerweise so, daß ein Schlag genügt.
Fair kämpft man nur gegen faire Gegner.

Was gar nicht geht: Nach dem Angriff eine Waffe suchen und nachschießen.

Wer sich traut, ein Ziegelstein in einer Handtasche wirkt Wunder. Kubotans sind auch hilfreich. Kniee kann man sehr sinnvoll einsetzen. Oder, für Frauen, das muß man aber üben: Bücken, den Kopf zwischen die Beine des Angreifers, mit beiden Armen die Knie des Gegners umfassen und schnell wieder aufrichten.


Beste Grüsse

Schwan

Exlibris(R)

E-Mail

tiefster Bay.Wald,
23.01.2018, 19:16
(editiert von Exlibris, 23.01.2018, 20:52)

@ Schwan

Notwehr; § 32 StGB; § 227 BGB

 

Moin Zusammen,
Schwan hat ja schon einiges dazu geschrieben. Es gibt zu Notwehr
allerdings zwei Paragraphen die greifen. Einmal § 32 StBG. Der
Bezieht sich aufs Strafrecht, d.h. ob ich mich strafbar mache:

§32 StGB:
Abs. 1: Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr gebotenist,
handelt nicht rechtswidrig.

Abs. 2: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist,
um einen gegenwärtigrn rechtswidrigen Angriff von
sich oder einem anderen abzuwenden.

Das BGB regelt den Schadenersatz. D.H. wer einen Schaden schuldhaft
verursacht, muß dafür aufkommen. Notwehr ist aber nicht schuldhaft,
d.h. man/frau ist nicht schadenersatzpflichtig.

§227 BGB:
Abs. 1: Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

Abs. 2: Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist,
um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder
einem anderen abzuwenden.

Bei Notwehr unterscheidet man 3 Arten. Vorbeugende Notwehr, laufende
Notwehr und nachhaltige Notwehr.

Vorbeugende Notwehr: Der Angriff steht unmittelbar bevor, der Angreifer
holt zum Schlag aus. Hier dürfe ich ihm zuvor kommen d.h. zuerst
Notwehrmaßnahmen einleiten.

Laufende Notwehr: Der Angreifer schlägt zu. Auch hier darf ich Not-
wehrmaßnahmen einleiten.

Nachhaltige Notwehr. Der Angreifer unterbricht kurz seinehn Angriff
um sich einen Gegenstand zubemächtigen und den Angriff damit fort-
zusetzen. Auch hier darf ich ihm zuvorkommen und Notwehrmaßnahmen
einleiten.

Gruß, Exlibris

P.S.: Auch hier ist auf die Verhältismäßigkeit der Mittel zu achten.
Also nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das wäre dann Notwehr-
überschreitung und die Staatsanwaltschaft versteht da keinen Spaß.

P.P.S.: Eine Notwehr gegen die Notwehr gibt es übrigens nicht!!!

P.P.P.S.: Notwehr gegenüber der Polizei o.ä. ist nicht zulässig !!!

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

Schwan(R)

25.01.2018, 17:02

@ Exlibris

Vollrausch

 

Ihr Lieben,

es ist nicht ganz unser Thema Prepping, aber trotzdem interessant:

Man liest immer wieder, jemand hätte wegen einer Tat nicht bestraft werden können, weil er derweil betrunken war.

Nun, der Gesetzgeber hat diese Problematik gesehen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html

und so gelöst, daß der Täter, der wegen eines Vollrausches nicht schuldfähig ist, statt dessen wegen des Vollrausches bestraft wird, und zwar in der Höhe, die für die Tat droht.

Alternativ, das geschieht derzeit oft, werden Täter wegen Schuldunfähigkeit (psychische Krankheiten) nicht bestraft. Diese laufen dann allerdings in der Folge nicht frei rum, sondern wandern in die geschlossenen Abteilungen der psychiatrischen Krankenhäuser.

Besser als Knast ist das nicht.


Beste Grüsse

Schwan

Exlibris(R)

E-Mail

tiefster Bay.Wald,
25.01.2018, 17:28

@ Schwan

Vollrausch

 

» Alternativ, das geschieht derzeit oft, werden Täter wegen
» Schuldunfähigkeit (psychische Krankheiten) nicht bestraft. Diese laufen
» dann allerdings in der Folge nicht frei rum, sondern wandern in die
» geschlossenen Abteilungen der psychiatrischen Krankenhäuser.
»
» Besser als Knast ist das nicht.
Hallo Schwan,
so einen Fall hatten wir vor einigen Jahren im Nachbarort. Einer hat
eine junge Frau mit dem Bogen erschossen und mit der Leiche Kanibalismus
betrieben. Noch 3 jahren geschlossene war er wieder raus.
G.E.

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

Exlibris(R)

E-Mail

tiefster Bay.Wald,
28.01.2018, 19:47

@ Exlibris

Rechtfertigender Notstand, §34 StGB

 

Moin Zusammen,
beim Notstand wird die zulässige Handlung zur Gefahrenabwehr als
Notstandshandlung bezeichnet. Die Gefahr muß nur durch eine Not-
standshandlung und nicht anders abwendbar sein. Wenn z.B. die Polizei
zu rufen, wegen der damit verbundenen Zeitverzögerung nicht ausreicht.

§34 StGB:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben,
Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder anderer Rechtsgüter eine Tat be-
geht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt
nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen
drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte
wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein
angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Gruß, Exlibris

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

Exlibris(R)

E-Mail

tiefster Bay.Wald,
10.02.2018, 12:34

@ Exlibris

Kein Grundrecht auf Sicherheit ?

 

Moin Zusammen,
ich bin zwar kein Jurist, (obwohl mich einige als Winkeladvokat
bezeichnen) aber es gibt da das Gewaltmonopol des Staates. Der
Deal lautet: der Bürger verzichtet auf Gewalt, dafür beschützt
ihn der Staat. Für den Fall, daß der Staat nicht rechtzeit vor
Ort ist, hat der Gesetzgeber auch gesorgt, die sog. Recht-
fertigungsgründe oder auch Jedermannsrecht. Wie aber einige
Politiker die noch dazu Jura studiert haben, die Sache sehen,
macht viele Mitbürger und Mitbürgerinnen fassungslos. Folgendes
habe ich dazu gefunden:
gruß, Exlibris

https://www.journalistenwatch.com/2018/02/10/micha...lonovsky-kein-grundrecht-auf-innere-sicherheit/

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

Schwalbe(R)

10.02.2018, 17:29

@ Exlibris

Kein Grundrecht auf Sicherheit ?

 

Hallo Exlibris,

mal sehen was diese Gehirnakrobaten machen, wenn sie früher oder später selber ganz direkt betroffen sind. Hoffentlich packen sie dann ihre Gesetzestexte vor den "Schutzbedürftigen" aus und erklären denen alles ganz genau (möglichst in allen möglichen Sprachen)...dann bleiben die "Goldstücke" zwar unversehrt...aber diese sogenannte geistige Elite:no: ist...auf der Stecke geblieben...:-D

LG Schwalbe

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