Prophezeiungsforum (aktuelles Weltgeschehen im Licht der Bibel) - ccc: Bundestag verbietet wichtige Sicherheitsprogramme f�r Computer

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Johannes(R)

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26.05.2007, 19:24
 

ccc: Bundestag verbietet wichtige Sicherheitsprogramme f�r Computer (Archiv_Datenschutz)

Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unver�ndert durchgewunken (Strafrechts�nderungsgesetz zur Bek�mpfung der Computerkriminalit�t, neuer � 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, �berlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die f�r die t�gliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unver�ndert durchgewunken (Strafrechts�nderungsgesetz zur Bek�mpfung der Computerkriminalit�t, neuer � 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, �berlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die f�r die t�gliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

Damit handelten die Abgeordneten entgegen dem ausdr�cklichen Rat der in den Aussch�ssen bei der Beratung des Gesetzes geh�rten Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch von Seiten der Internetwirtschaft und vom Bundesrat war die Gesetzes�nderung scharf kritisiert worden. Mit Ausnahme der PDS und eines einsamen SPD-Abgeordneten votierte nun die ganz gro�e Koalition der Ahnungslosen daf�r, Deutschland zur Berufsverbotszone f�r Computersicherheitsexperten zu machen.

Durch die ausgesprochen weite Fassung des Gesetzes wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von pr�ventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern gepr�ft werden kann, in Deutschland strafbar. Diese Werkzeuge sind jedoch essentiell, um die Sicherheit von Computersystemen zu gew�hrleisten. Das allgemeine Verbot dieser Software ist etwa so hilfreich wie die Herstellung und den Verkauf von H�mmern zu verbieten, weil damit manchmal auch Sachbesch�digungen durchgef�hrt werden.


Weiterlesen beim ccc

Es geht bei diesem Gesetz zwar offiziell um Hackersoftware, aber genau die ist auch dazu notwendig, um zu pr�fen, ob ein Computer oder ein netzwerk sicher sind. Auch der Besitz ist strafbar!

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"Ich aber und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen"

Johannes(R)

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27.05.2007, 20:03

@ Johannes

Gedanken zum § 202c StGB

Hier der Wortlaut des neuen § 202c

> § 202c
> Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
> (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
> 1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten
> (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
> 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
> herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen
> überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheits-
> strafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
> (2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
(Link)

Das Vorbereiten der Straftat wird also dadurch definiert, daß man "sich Programme verschafft".

Zur Einschränkung nach Absatz 2: Hier geht es darum, daß man nicht bestraft wird, wenn man analog zu § 149 die Programme freiwillig vernichtet. "Die Tat aufgeben" kann sich aber von der Wortbedeutung nicht auf die "Nutzung" der Programme beziehen, da es in § 202c ja gar nicht um die Nutzung geht (!), sondern um die "Vorbereitung" der Straftat. Mithin ist die Analogie der beiden Paragraphen, daß man die Vorbereitung der Strafttat aufgibt, und das heißt dann wiederum, daß man dazu z.B. den Download der nun illegalen Software aufgeben müßte.

Wie gesagt, noch einmal: Es geht in § 202c nicht um die unbefugte Nutzung gegen Dritte, sondern bestraft wird, "wer eine Straftat vorbereitet, indem er [sich] ... Computerprogramme ... verschafft". Also stellt bereits das sich Beschaffen dieser Software die Straftat dar, da es sich laut Gesetz um die Vorbereitung der Nutzung handelt.

Ich glaube zwar nicht, daß das Gesetz derzeit so angewendet werden wird, wie ich den Wortlaut herausgearbeitet habe, aber genau das steht dort drin, und also muß man für die Zukunft auch genau damit rechnen.

Der "Besitz" der Programme an sich scheint allerdings im Gegensatz zum Kommentar des ccc nicht verboten zu sein, sofern man solche Programme bereits hat. Wenn man sie sich jetzt aber erst verschafft (spricht, man kauft eine alte Computerzeitung mit beigelegter CD!) , so gilt dies als Vorbereitung einer Straftat (§ 202c).

Viele Grüße

Johannes

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"Ich aber und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen"

Johannes(R)

E-Mail

28.05.2007, 01:27

@ Johannes

Gedanken zum � 202c Stgb / Erg�nzung bzw. Korrektur

Ich hatte geschrieben:
> Wie gesagt, noch einmal: Es geht in § 202c nicht um die unbefugte Nutzung
> gegen Dritte, sondern bestraft wird, "wer eine Straftat vorbereitet,
> indem er [sich] ... Computerprogramme ... verschafft
". Also stellt
> bereits das sich Beschaffen dieser Software die Straftat dar, da es sich
> laut Gesetz um die Vorbereitung der Nutzung handelt.
>
> Ich glaube zwar nicht, daß das Gesetz derzeit so angewendet werden wird,
> wie ich den Wortlaut herausgearbeitet habe, aber genau das steht dort
> drin, und also muß man für die Zukunft auch genau damit rechnen.
>
> Der "Besitz" der Programme an sich scheint allerdings im Gegensatz zum
> Kommentar des ccc nicht verboten zu sein, sofern man solche Programme
> bereits hat. Wenn man sie sich jetzt aber erst verschafft (spricht, man
> kauft eine alte Computerzeitung mit beigelegter CD!) , so gilt dies als
> Vorbereitung einer Straftat (§ 202c).

Richtig ist: Die Beschaffung der Programme ist nicht für sich alleine strafbar, sondern nur als Vorbereitung einer unbefugten Nutzung dieser Software.

Aber wer entscheidet das? Überhaupt: Wie kann der Programmierer eines Netzwerkscanners ausschließen, dass der Netzwerkscanner auch unbefugt eingesetzt werden kann? Und somit wird man das Gesetz immer so auslegen können, daß sein Programm die mögliche unberechtige Nutzung mit vorbereitet hat und somit strafbar ist.

Viele Grüße

Johannes

[image]

(Hinweis zum Bild: Nur die ersten beiden Zeilen sind ernst gemeint, die dritte Zeile wird zuf�llig generiert)

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Johannes(R)

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03.06.2007, 00:19

@ Johannes

Online-Durchsuchungen (Kommentar von Anwälten)

"Wir haben einen Zustand erreicht, dass die Exekutive eine Allmacht in diesem Staat darstellt, die keinerlei verfassungsrechtliches Gewissen mehr hat," so der Rechtsexperte Prof. Peter-Alexis Albrecht in einer "Kontraste"-Sendung vom 10. Mai zu den "Online-Durchsuchungen" des Verfassungschutzes seit 2005. "In ihrem scheinbaren Sicherheitsstreben vernichten sie sämtliche Grundrechte, die in dieser Republik bisher heilig waren," so Prof. Peter-Alexis Albrecht weiter. "Das ist organisierte Verfassungsfeindlichkeit, wenn man so will."(RBB Online)

"Die Sicherheitspolitik droht jedes Maß zu verlieren. Sollte Schäubles Katalog umgesetzt werden, verabschiedet sich Deutschland vom Freiheits- und Rechtsstaat zum Präventivstaat," so der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, in einem Interview der "Neuen Osnabrücker Zeitung" am 14.Mai (2). Die durch die Exekutive versuchte Neuregelung von Lauschangriffen und Rasterfahndungen seien ein "Frontalangriff auf das Grundgesetz." "Es geht um fundamentale Fragen des Rechtsstaats, in denen sich jedes Koalitionsgeschacher verbietet," so Kilger, der naiverweise vom Justizministerium unter Brigitte Zypris forderte, dem Einhalt zu gebieten "und den Plänen des Innenministers energisch entgegenzutreten."

Auch der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ulrich Scharf, hatte sich deutlich zu diesem Angriff auf freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die Merkel/Müntefering-Exekutive geäußert: "Es werden Ängste in der Bevölkerung geschürt und instrumentalisiert, um eine gesellschaftliche Akzeptanz für weit reichende Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zu schaffen." Die Anwaltskammer warnte davor, Grundrechte auf dem Altar vermeintlicher Sicherheitsinteressen zu opfern. RBB Online)

(Zitiert nach einem Beitrag in Radio Utopie)

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Johannes(R)

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05.06.2007, 15:48

@ Johannes

Neues Cookie soll mehr Daten sammeln

Der Browser-Verlauf (Liste der zuletzt besuchten Seiten) läßt sich, so Golem.de, auslesen. Aus diesen Daten soll es möglich sein, das Geschlecht und das Alter des Internetnutzers zu bestimmen. Dies geschieht durch einen Abgleich mit Statistiken.

Langfristig erwartet Microsoft, dass sich mit Hilfe eines neuartigen "Cookies" auch persönliche Daten eines Internetnutzers herausfinden lassen. In diesnn Cookies werden nach dem Willen von Microsoft alle besuchten Webseiten protokolliert. Durch Auslesen des Browser-Caches und der neuen Cookies soll sich unter anderem der Name, die Herkunft, der Ausbildungsweg und der Beruf eines Internetnutzers in Erfahrung bringen lassen. Dazu muss der ausspionierte Nutzer nicht einmal zustimmen. Microsoft arbeitet derzeit an passenden Software-Routinen dafür.

Weiterlesen bei Golem

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Johannes(R)

E-Mail

09.07.2007, 23:34

@ Johannes

Bundesrat stimmt dem Gesetz zu

> Den umstrittenen Plänen der Bundesregierung zum "Strafrechtsänderungsgesetz
> zur Bekämpfung der Computerkriminalität" hat nach dem Bundestag nun auch
> der Bundesrat zugestimmt. Hacker und Informatiker hatten die geplante Rege-
> lung heftig kritisiert, sehen sie die Arbeit von Sicherheitsexperten und
> auch die universitäre Lehre bedroht und kriminalisiert.


Weiter: golem.de

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