Prophezeiungsforum (aktuelles Weltgeschehen im Licht der Bibel) - Details zu Eurogendfor

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Details zu Eurogendfor (sonstige Themen)

verfasst von Johannes(R) E-Mail, 06.07.2009, 18:20

» die Einheit ist eigentlich eine Sondereinsatztruppe, vergleichbar mit der
» GSG9 oder den KRK in Deutschland. Stationiert in Norditalien, umfasst die
» Truppe etwa 2500 - 3000 Mann. Eurogendfor (Europen Gendarmerie Force) ist
» eine paramilitärische Truppe aus meiner Sicht aber eher eine schnelle
» Eingreiftruppe der Polizei, die sich darauf spezialisiert hat, Unruhen in
» Städten und Ballungszentren zu "beruhigen", bevor es zum Einsatz anderer
» Kräfte kommt.




Hallo Hidden,

hast Du Dir in diesem Zusammenhang mal den neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung angesehen?

> Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI
> vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,
> insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden
> Kriminalität


Im Text heißt es:

> Änderung des Bundespolizeigesetzes
> Das Bundespolizeigesetz vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979),
> zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008
> (BGBl. I S. 215) wird wie folgt geändert:
>
> 1. § 64 wird wie folgt geändert:
> a) Absatz 4 Satz 3 wird aufgehoben.
>
> b) Folgender Absatz 5 wird angefügt:
> „(5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können
> im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anderen Staates nach Maß-
> gabe der für die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften
> des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundes-
> polizei betraut werden.
Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitglied-
> staaten der Europäischen Union an For- men der Zusammenarbeit im Rahmen
> der Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni
> 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen
> des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwen-
> dung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs
> nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht
.“

(Hervorhebungen von mir)

Bezieht sich dies auch auf die Einsätze der Eurogendfor oder wird dies an anderer Stelle geregelt?

Viele Grüße

Johannes

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"Ich aber und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen"


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