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Pepping Rechtskunde (Archiv_Vorsorge)

verfasst von Exlibris(R) E-Mail, tiefster Bay.Wald, 19.01.2018, 16:44
(editiert von Exlibris, 19.01.2018, 17:12)

Moin Zusammen,
in der Reihe Prepping-Tipps ist das Thema Notwehr schon mal angesprochen worden. In der Reihe Prepping- Rechtskunde möchte ich auf die Rechte des Einzelnen eingehen, wenn polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig möglich ist. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Aufgabe des Staates, deshalb ist er auch mit dem sog. Gewaltmonopol ausgestattet. Nur kann und wird der Staat nicht immer und überall sein. Aus dem Gewaltmonopol
des Staates darf aber nicht geschlossen werden, daß der Bürger seine Rechte nicht notfalls auch mit Gewalt verteidigen darf, denn Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen ! In Ausnahme fällen, in denen der Staat nicht präsent ist, darf aber auch der Bürger zur Sicherung bzw. Durchsetzung seiner Rechte notfalls auch Gewalt anwenden. Diese Rechte werden Notrechte, Selbsthilferechte oder auch Jedermannsrechte genannt.

Gruß, Exlibris

P.S.: Das Ganze bezieht sich nur auf die BRD, die Gesetzeslage in andern
Ländern z.B. Österreich oder Schweiz ist sicher anders.

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Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

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