Prophezeiungsforum (aktuelles Weltgeschehen im Licht der Bibel) - Notwehr; § 32 StGB; § 227 BGB

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Notwehr; § 32 StGB; § 227 BGB (Archiv_Vorsorge)

verfasst von Exlibris(R) E-Mail, tiefster Bay.Wald, 23.01.2018, 19:16
(editiert von Exlibris, 23.01.2018, 20:52)

Moin Zusammen,
Schwan hat ja schon einiges dazu geschrieben. Es gibt zu Notwehr
allerdings zwei Paragraphen die greifen. Einmal § 32 StBG. Der
Bezieht sich aufs Strafrecht, d.h. ob ich mich strafbar mache:

§32 StGB:
Abs. 1: Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr gebotenist,
handelt nicht rechtswidrig.

Abs. 2: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist,
um einen gegenwärtigrn rechtswidrigen Angriff von
sich oder einem anderen abzuwenden.

Das BGB regelt den Schadenersatz. D.H. wer einen Schaden schuldhaft
verursacht, muß dafür aufkommen. Notwehr ist aber nicht schuldhaft,
d.h. man/frau ist nicht schadenersatzpflichtig.

§227 BGB:
Abs. 1: Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

Abs. 2: Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist,
um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder
einem anderen abzuwenden.

Bei Notwehr unterscheidet man 3 Arten. Vorbeugende Notwehr, laufende
Notwehr und nachhaltige Notwehr.

Vorbeugende Notwehr: Der Angriff steht unmittelbar bevor, der Angreifer
holt zum Schlag aus. Hier dürfe ich ihm zuvor kommen d.h. zuerst
Notwehrmaßnahmen einleiten.

Laufende Notwehr: Der Angreifer schlägt zu. Auch hier darf ich Not-
wehrmaßnahmen einleiten.

Nachhaltige Notwehr. Der Angreifer unterbricht kurz seinehn Angriff
um sich einen Gegenstand zubemächtigen und den Angriff damit fort-
zusetzen. Auch hier darf ich ihm zuvorkommen und Notwehrmaßnahmen
einleiten.

Gruß, Exlibris

P.S.: Auch hier ist auf die Verhältismäßigkeit der Mittel zu achten.
Also nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Das wäre dann Notwehr-
überschreitung und die Staatsanwaltschaft versteht da keinen Spaß.

P.P.S.: Eine Notwehr gegen die Notwehr gibt es übrigens nicht!!!

P.P.P.S.: Notwehr gegenüber der Polizei o.ä. ist nicht zulässig !!!

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

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