Prophezeiungsforum (aktuelles Weltgeschehen im Licht der Bibel) - Rechtfertigender Notstand, §34 StGB

Prophezeiungsforum (aktuelles Weltgeschehen im Licht der Bibel)



Forums-Ausgangsseite

Kontakt/Impressum

Bücher zum Forum:
Tribun - Leo DeGard - Torsten Mann - Stephan Berndt - über Irlmaier
- (Ruben Stein)

Linkliste - Amazon

log in | registrieren





Rechtfertigender Notstand, §34 StGB (Archiv_Vorsorge)

verfasst von Exlibris(R) E-Mail, tiefster Bay.Wald, 28.01.2018, 19:47

Moin Zusammen,
beim Notstand wird die zulässige Handlung zur Gefahrenabwehr als
Notstandshandlung bezeichnet. Die Gefahr muß nur durch eine Not-
standshandlung und nicht anders abwendbar sein. Wenn z.B. die Polizei
zu rufen, wegen der damit verbundenen Zeitverzögerung nicht ausreicht.

§34 StGB:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben,
Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder anderer Rechtsgüter eine Tat be-
geht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt
nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen
namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen
drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte
wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein
angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Gruß, Exlibris

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)

Thread gesperrt
 

gesamter Thread:

22236 Postings in 2388 Threads, 325 registrierte User, 125 User online (0 reg., 125 Gäste)
Prophezeiungsforum (aktuelles Weltgeschehen im Licht der Bibel) | Kontakt
RSS Feed
Amazon-Link (Test) _____________ powered by my little forum