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Die Richterliche Gewalt (sonstige Themen)

verfasst von Exlibris(R) E-Mail, tiefster Bay.Wald, 19.05.2018, 21:09
(editiert von Exlibris, 19.05.2018, 22:55)

Moin Zusammen,
einen Rechtsstaat zeichnet die Gewaltenteilung aus. Die Aufteilung
in Gesetzgebende, Ausführende und Richterliche Gewalt soll eine
Machtansammlung verhindern. Wie sieht das in der Praxis aus ?
Gruß, Exlibris
https://www.youtube.com/watch?v=-mHr_BNQ1rA
und
https://www.youtube.com/watch?v=XkBjccn5bMQ
und

https://www.youtube.com/watch?v=nNI8K-r-Gh0
P.S.. Wenn diese richtliche Abgängigkeit von der Politik mit dem
neuen Polizeigesetz von Bayern gesehen wird, ergibt sich daraus
eine gefährliche Mischung.

Beispiel: Ich kritisiere Mutti (was ich im Forum öffter mache). Ich
könnte dadurch die innere Sicherheit gefährden (nach Meinung bestimmter
Politiker). Dadurch werde ich nun zum Gefährder. Da die Staatsanwalt gegenüber der Politik weisungsgebunden ist, kann jederzeit ein Strafverfahren gegen mich eröffnet werden. Wenn jetzt auch noch
ein Richter mitmacht, könnte ich auf unbegrenzte Zeit eingesperrt
werden. (Solange wie ein Richter alle 3 Monate der Inhaftierung
zustimmt). Die Gedankenpolizei läßt grüßen. Der Fall Mollath läßt
grüßen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mollath_%E2%80%93_%E...d_pl%C3%B6tzlich_bist_du_verr%C3%BCckt%E2%80%9C

---
Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)


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