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Messer (sonstige Themen)

verfasst von Exlibris(R) E-Mail, tiefster Bay.Wald, 01.05.2016, 14:37
(editiert von Exlibris, 01.05.2016, 17:06)

Moin Zusammen,
Im Post Kollaps-Fall ist ein gutes Messer unverzichtbar. Zum Späne machen
für ein Feuer braucht man ein robustes Messer. Wir Prepper haben in der
Regel zwei Messer. Ein großes, feststehendes Messer und ein Taschenmesser.
Feststehendes Messer:
Die geeignetesten Messer, sind Militärmesser. Diese sind robust gebaut
und man kann sie auch als Hilfsbeil und zum graben verwenden. Eins der
bekanntesten Messer ist das Ka-bar (USMC) aber leider ziemlich teuer (ca.140 EUR). Ich bevorzuge das AK 47 Bajonett. Dieses kostet ca. 40 EUR und hat
den Vorteil, daß man in Verbindung mit der Scheide eine Drahtschere hat
und der Messerrücken eine Säge hat, was das Ka-bar nicht hat.
Taschenmesser:
Das bekannteste Taschenmesser ist das Schweizer Offiziersmesser von der
Firma Victorinax. Mit seinen vielen Funktionen ist es ein Multimesser. Die zivile Version hat auch noch einen Zahnstocher und eine Pinzette. Für
Mädels gibt es auch eine Ausführung mi Nagelfeile. Leider hat es einen
großen Nachteil. Das Messer und der Schraubendreher rasten nicht ein, was
schmerzhaft sein kann ( ich spreche aus Erfahrung ).
Das Nachfolgemodell, das Schweizer Soldatenmesser 08 ( 0,8461MWCA )hat diesen Nachteil nicht mehr. Die zivile Ausführung Nomad (0.8353MW3) hat zusätzlich
noch Korkenzieher, Zahnstocher und Pinsette. Es gibt auch eine Ausführung
für Jäger ( Hunter 0.8331MC). Diese hat noch eine Aufbrechklinge.
Leider haben diese Taschenmesser einen großen Nachtteil. Sie sind Einhand-
messer ( man kann sie mit einer Hand öffnen ). Der Besitz ist zwar erlaubt,
aber so ein Taschenmesser in der Öffentlichkeit zu führen ist nach deutschen
Waffenrecht verboten. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber wenn ich das
Messer im Rucksack habe, ist es nicht zugriffsbereit. Als Sportschütze
ist es mir verboten meine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Wenn ich
meine Waffe zum Schießstand transportiere, darf sie nicht zugriffsbereit
sein. Das heißt, die Waffe muß verschlossen im Koffer oder Waffensack sein.
Wer auf Nummer sicher gehen will, der kann beim Taschenmesser auch das Auge
beim großen Messer entfernen ( abflexen ), dann kann man es nicht mehr mit
einer Hand öffnen und es ist kein Einhandmesser mehr und somit auch nicht
mehr verboten.
Gruß, Exlibris

P.S.: Ich habe mich nochmal schlau gemacht. Das Taschenmesser Trainmaster
(0.8463.3) ist die zivile Version vom Soldatenmesser 08 und ist kein
Einhandmesser. Es kann nur mit beiden Händen geöffnet werden und ist somit auch nicht in der öffentlichkeit verboten.

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Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Denn wer das Schwert
wählt, wird durch das Schwert umkommen.(Original Exlibris)


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